PsychiatrieSpitex

PsychiatrieSpitex

Bei der PsychiatrieSpitex handelt es sich um ambulante Pflegeleistungen bei Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung. Speziell ausgebildete Spitex-Mitarbeitende unterstützen psychisch kranke Menschen in Krisensituationen und in der grundlegenden Alltagsbewältigung.

Unser Angebot

Nach einer Überweisung durch Ihren Arzt oder Ihre Psychologin an die Spitex in Ihrer Region klären psychiatrische Pflegefachpersonen
den notwendigen Bedarf mit Ihnen zusammen ab. Wir arbeiten eng mit ärztlichen Fachpersonen und Institutionen zusammen und wenn möglich mit ihren Angehörigen/Bezugspersonen. Zusammen werden Ziele und mögliche Massnahmen festgelegt unter Einbezug der vorhandenen Möglichkeiten.

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Nachbetreuung nach Klinikaufenthalt
  • Erarbeitung einer Tages-/ Wochenstruktur
  • Prävention, trainieren von Bewältigungsstrategien
  • Krisenmanagement
  • Medikamentenmanagement
  • Psychoedukation
  • Gestaltung und Förderung der sozialen Kontakte
  • Motivation zur Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstständigkeit
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen, Institutionen und Ärzten
  • Begleitung auf Behördengängen und schwierigen Arztterminen
  • Entlastung und Beratung von Angehörigen

Ablauf

Einige Spitex-Organisationen bieten die Psychiatriepflege selber an. Die übrigen Organisationen verfügen über eine Leistungsvereinbarung mit benachbarten Spitex-Organisationen oder privaten Anbietern. Wenn Sie Unterstützung möchten oder für Ihre Klientin oder Ihren Klienten Spitex-Beratung suchen, wenden Sie sich direkt an die zuständige Spitex. 

Hier die zuständige Spitex-Organisation finden. 

Kosten

Die psychiatrische Spitex wird bei einer ärztlichen Verordnung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Neben den festgelegten Beträgen, welche die Versicherer übernehmen, beteiligt sich der Klient an 20% der Versichertenkosten, max. CHF 15.35 pro Tag. Die Restkosten übernimmt die Wohngemeinde. Die Leistungen können auf Wunsch ohne ärztliche Überweisung genutzt werden, die Kosten trägt in diesem Fall der Klient selbst.

Zusammenarbeitsvereinbarung

Eine gleichberechtigte, partnerschaftliche Zusammenarbeit und ein guter Informationsaustausch sind die Kernanliegen einer im Jahre 2014 abgeschlossenen „Vereinbarung zur Zusammenarbeit der Spitex Aargau mit den Psychiatrischen Diensten Aargau AG“.

Die beiden Partner sind überzeugt, dass damit klare Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Ansprechpersonen für eine optimale psychiatrische Behandlung im ambulanten wie im stationären Bereich geschaffen werden konnten. Dies zum Wohl der Klientinnen und Klienten und deren Angehörigen. 

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