Gemeinwirtschaftliche Leistungen besser abgelten
Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) dienen der Finanzierung von Leistungen der Spitäler und Kliniken, die nicht von der Grundversicherung abgedeckt sind, wie zum Beispiel der Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale. Die Kantone bezahlen ihren Spitälern und Kliniken unterschiedlich viel an die GWL. Das verhindert interkantonale Vergleiche.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) sind Leistungen, die aus Gründen der Versorgungs- und Patientensicherheit notwendig, aber von der Grundversicherung nicht finanziert werden. Dazu gehören beispielsweise der Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale, die ärztliche Weiterbildung, intermediäre, psychiatrische Angebote, Heroinabgabestelle oder die Spitalseelsorge.
Gemäss einer Studie des Büros Ecoplan von 2019 bezahlt der Aargau pro stationären Fall schweizweit am drittwenigsten an GWL. Die unterschiedliche kantonale Umsetzung der GWL unterbindet die interkantonale Vergleichbarkeit.
Die vaka unterstützt die aktuelle Überprüfung des Kantons für die Entschädigung bestehender und die Erfassung allfälliger neuer GWL. Sowohl Zentrumsspitäler (öffentlich und privat) als auch Regionalspitäler und Pflegeinstitutionen sollen bezüglich GWL gleich behandelt werden.
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