Spitex kostet...
…wenig und bewirkt viel: Der Anteil von Spitex an den Kosten der obligatorischen Krankenpflege beträgt nur rund zwei Prozent.
Die Spitex Leistungen lassen sich unterteilen in
- Ärztlich verordnete kassenpflichtige Leistungen
- Nicht kassenpflichtige Leistungen
Kassenpflichtige Leistungen
Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die Bedarfsabklärung. Für diese Leistungen werden gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vom Bundesrat die Tarife für einzelne Leistungen festgelegt.
Seit 1. Januar 2020 gelten folgende Krankenkassen-Tarife pro Stunde:
- a) Abklärung und Beratung Fr. 76.90
- b) Untersuchung und Behandlung Fr. 63.00
- c) Grundpflege Fr. 52.60
Die zeitliche Regelung ist in Art. 7a 2 KLV enthalten. Die Vergütung erfolgt in Zeiteinheiten von 5 Minuten. Zu vergüten sind mindestens 10 Minuten.
Die Tarife sind nicht kostendeckend. Gemäss Pflegegesetz des Kantons Aargau sind die Gemeinden zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege. Sie übernehmen somit Finanzierung der Restkosten.
Von den kassenpflichtigen Spitex-Leistungen, werden den KlientInnen folgende Beträge in Abzug gebracht:
- Selbstbehalt (indiv.)
- Franchise (indiv).
- Patientenbeteiligung
Patientenbeteiligung
Ab dem 1. Januar 2020 müssen Klientinnen und Klienten im Kanton Aargau für pflegerische Leistungen der Spitex nach KLV 7a Abs. 1 lit. a-c eine Patientenbeteiligung von 20% pro rata temporis bezahlen, maximal Fr. 15.35 pro Tag. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr sowie Abrechnungen über die Invalidenversicherung (IV), Militärversicherung (MV) und Unfallversicherung (UV).
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Nicht kassenpflichtig sind unter anderem hauswirtschaftliche Leistungen und Pflegeleistungen, die nicht in der KLV aufgelistet sind. Diese Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Die Tarife für hauswirt-schaftliche Leistungen werden von den Spitex-Organisationen festgelegt. Dabei werden Mitglieder in der Regel mit günstigeren Tarifen belohnt.
Ungedeckte Leistungen
Ungedeckte Spitex-Leistungen gehen zulasten des Leistungsbezügers und können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen respektive der Sozialberatung der Gemeinden erhältlich.