Bundesrechtskonforme Pflegefinanzierung ab 2020
Der Regierungsrat des Kantons Aargau passt die kantonale Tarifordnung für die stationären Pflegeeinrichtungen an. Die vaka begrüsst die Erhöhung der Pflegenormkosten, bedauert jedoch, dass diese erst per 1. Januar 2020 erfolgt ist.
Die Kantone verfügten in der Vergangenheit über einen grossen Ermessensspielraum bei der Festlegung der Vergütung der Pflegeleistungen in den Pflegeinstitutionen. Dies führte zu einer kantonal sehr unterschiedlichen Finanzierung, wobei die Pflegenormkosten im Kanton Aargau zu den schweizweit tiefsten gehörten. Das Bundesgericht hat diesen Ermessensspielraum mit seinem Leiturteil 9C_446/2017 vom 20. Juli 2018 stark eingeschränkt und klare Leitlinien gesetzt, wie die Restfinanzierung gemäss Art. 25 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) durch die Kantone umzusetzen ist.
Die vaka begrüsst, dass der Regierungsrat das Urteil des Bundesgerichts umsetzt und eine Erhöhung der Pflegenormkosten auf 66.90 Franken per 1. Januar 2020 beschlossen hat. Bisher galt ein Ansatz von 64.50 Franken pro Pflegestunde. Damit wird die notwendige Klarheit für alle Beteiligten geschaffen und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen in den Pflegeinstitutionen sichergestellt.
Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass dies auch weiterhin vergleichsweise tief angesetzt ist:
Lesen Sie die Medienmitteilung der vaka und Medienberichte zu den Pflegenormkosten: